EU-Recht - 30. August 2023

Vorläufige Einigung in Trilogverhandlungen über das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) erzielt

DStV, Mitteilung vom 29.08.2023

In den Trilogverhandlungen über das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) wurde eine vorläufige Einigung erzielt. Der DStV begrüßt, dass durch die Einführung von ESAP keine zusätzlichen Informationspflichten für Unternehmen geschaffen werden.

Mit dem European Single Access Point (ESAP) wird auf EU-Ebene ein zentrales Zugangsportal für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten geschaffen. Ziel der Verordnung ist es, Informationen benutzerfreundlich und digital zur Verfügung zu stellen und somit die Digitalisierung des europäischen Finanzwesens weiter voranzutreiben.

Die ESAP-Plattform wird durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) betrieben werden und keine zusätzlichen Informationspflichten für Unternehmen schaffen. Stattdessen soll die Plattform Zugang zu Informationen bieten, die bereits im Rahmen europäischer Richtlinien und Verordnungen von Unternehmen veröffentlicht wurden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies, da Unternehmen in den letzten Jahren stetig mit zunehmenden Informationspflichten belastet und insbesondere KMU vor administrative Herausforderungen gestellt wurden. Aus Sicht des Berufsstands ist die Schaffung eines zentralen Zugangsportals für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu befürworten, da dadurch benötigte Informationen zur Mandantenbetreuung schneller und einfacher in digitaler Form abrufbar sind.

Zusätzlich zu Informationen, die verpflichtend im Rahmen von bestehendem EU-Recht veröffentlicht werden müssen, werden über die ESAP-Plattform auch Informationen verfügbar sein, die in der Vergangenheit bereits freiwillig von Unternehmen veröffentlicht wurden. In jedem Mitgliedstaat wird hierzu eine entsprechende Sammelstelle eingerichtet. Personenbezogene Daten werden dabei nicht über ESAP abrufbar sein.

Die ESAP-Plattform soll ab Sommer 2027 zur Verfügung stehen. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen werden dann schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren in die Plattform aufgenommen. Um die Verwirklichung des europäischen „Green Deals“ zu unterstützen, werden nachhaltigkeitsbezogene Informationen frühzeitig über ESAP zur Verfügung stehen. Andere Unternehmensinformationen, beispielsweise mit Bezug zur Verordnung über Ratingagenturen (EG) Nr. 1060/2009, werden hingegen erst sechs Monate nachdem das zentrale europäische Zugangsportal veröffentlicht wurde (48 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung) abrufbar sein.

Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Rat und EU-Parlament bestätigt werden, bevor sie förmlich angenommen werden kann.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V.